Allgemeine Teilnahmebedingungen für Weiterbildungsveranstaltungen
des EDV-TEAM Dortmund

Mit der Anmeldung werden die folgenden "Allgemeinen Teilnahmebedingungen" anerkannt; dies gilt zugleich für etwaige "Besondere Teilnahmebedingungen", die bei bestimmten Veranstaltungen dem Teilnehmer mit der Zulassungsbestätigung bekannt gegeben werden

1.  Anmeldung
Die Anmeldung zu Seminaren und Lehrgängen ist in jedem Fall schriftlich beim EDV-TEAM Dortmund vorzunehmen. Anmeldungen werden regelmäßig in der Reihenfolge ihres Eingangs bei dem EDV-TEAM Dortmund berücksichtigt. Sowohl Anmeldungen als auch Anmeldebestätigungen können per Brief, Telefax oder Email erfolgen. Besondere Zulassungs- oder Auswahlkriterien für bestimmte Maßnahmen bleiben davon unberührt. Das EDV-TEAM Dortmund bestätigt umgehend die Zulassung. Mit Zugang der Bestätigung kommt der Vertrag zustande. Kann eine Anmeldung nicht berücksichtigt werden, so teilt das EDV-TEAM Dortmund dies dem Angemeldeten oder Anmeldenden mit.

2.  Zahlungsbedingungen
Sofern keine anderen Zahlungsbedingungen schriftlich vereinbart werden, ist die Zahlung mit der Zulassung fällig; bei Lehrgängen, die sich über mehrere Semester oder Lehrgangsabschnitte erstrecken, tritt die Fälligkeit zwei Wochen vor der ersten Unterrichtsveranstaltung des jeweiligen Folgeabschnitts ein. Wird in der Rechnung ein anderer Termin genannt, so gilt dieser. Bei verspäteter Zahlung kann das EDV-TEAM Dortmund den Teilnehmer von der Teilnahme aus- schließen. Kosten für Lernmittel, Tests und Prüfungen sind in den Seminar- und Lehrgangs- entgelten nicht enthalten, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich zugesagt wird.

3.  Rücktritt und Kündigung
Bei Lehrgängen/Seminaren kann der Teilnehmer vom Vertrag zurücktreten, wenn er den Rücktritt unter Einhaltung einer Frist von mindestens fünf Werktagen vor Beginn der Veranstaltung schriftlich dem EDV-TEAM Dortmund mitteilt. Maßgebend ist der Eingang der Rücktrittserklärung beim EDV-TEAM Dortmund. Bereits gezahlte Entgelte werden in diesem Falle unter Einbehaltung einer Verwaltungskostenpauschale erstattet. Bei einer Veranstaltung mit einem Entgelt bis zu 750,00 € wird eine Verwaltungskostenpauschale von 75,00 € erhoben. In sonstigen Fällen wird eine Verwaltungskostenpauschale in Höhe von 10 v. H. des Entgeltes fällig. Erfolgt der Rücktritt nicht fristgerecht oder erscheint der Teilnehmer nicht oder nur zeitweise, so ist der Teilnehmer zur Zahlung des vollen Entgeltes verpflichtet.

Die Stellung eines Ersatzteilnehmers ist möglich. Hat der Teilnehmer die Rechnung des EDV-TEAM Dortmund bereits erhalten, muss die Originalrechnung zusammen mit der Rücktrittserklärung eingereicht werden, damit das Weitere in der Buchhaltung veranlasst werden kann. Länger laufende Lehrgänge/Seminare sind in Semester oder Abschnitte aufgeteilt. Für die Rücktrittserklärung gelten für jedes Semester und jeden Abschnitt die vorgenannten Bedingungen. Die Nichtinanspruchnahme einzelner Unterrichtseinheiten berechtigt nicht zu einer Ermäßigung des Rechnungsbetrages. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

4.  Absage, Ausfall und Verlegung von Lehrveranstaltungen
Das EDV-TEAM Dortmund hat das Recht, insbesondere bei nicht ausreichenden Anmeldungen, Veranstaltungen abzusagen. Bereits gezahlte Entgelte werden in diesem Falle erstattet. Die Unterrichtstermine der Lehrgänge werden im jeweiligen Stundenplan bekannt gegeben. Neben den regulären Unterrichtszeiten können an anderen unterrichtsfreien Tagen Nachholtermine anberaumt werden. Ersatz- und Folgekosten der Lehrgangsteilnehmer wegen Ausfall von Veranstaltungen oder Verschiebung von Unterrichtsstunden sind ausgeschlossen. Der Unterricht findet in der Regel im EDV-TEAM DORTMUND, Schulungszentrum "Stadtkrone Ost", Stockholmer Allee 30c, 44269 Dortmund, statt. Das EDV-TEAM Dortmund behält sich vor, den Unterricht teilweise oder ganz an anderer Stelle durchzuführen.

5.  Wechsel der Dozenten
Soweit der Gesamtzuschnitt der Veranstaltung nicht wesentlich beeinträchtigt wird, berechtigen der Wechsel der Dozenten und Verschiebungen im Ablaufplan den Teilnehmer weder zum Rücktritt vom Vertrag noch zur Minderung des Entgelts. Die Möglichkeiten zur Kündigung aus wichtigem Grund bleiben unberührt.

6.  Ausschluss von der Teilnahme
Das EDV-TEAM Dortmund ist berechtigt, Teilnehmer in besonderen Fällen, z. B. Zahlungsverzug (siehe Ziffer 2.), Störung der Veranstaltung und des Betriebsablaufs, von der weiteren Teilnahme auszuschließen. Im Falle eines Ausschlusses richtet sich der finanzielle Anspruch des EDV-TEAM Dortmund nach Ziffer 3. der Allgemeinen Teilnahmebedingungen.

7.  Haftung
Die Haftung des EDV-TEAM Dortmund für Schäden, insbesondere für solche aus Unfällen, Beschädigungen, Verlust oder Diebstahl, ist ausgeschlossen, es sei denn, dass der Schaden auf einem vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhalten des EDV-TEAM Dortmund oder ihrer Erfüllungsgehilfen beruht.

8.  Datenspeicherung
Durch die Anmeldung erklärt sich der Teilnehmer mit der Be- und Verarbeitung der personenbezogenen Daten für Zwecke der Lehrgangs- und Prüfungsabwicklung sowie mit der Zusendung späterer Informationen im Zusammenhang mit beruflicher Bildung einverstanden.

9.  Nebenabreden
Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

10.  Gerichtsstand und Erfüllungsort
Erfüllungsort und für den vollkaufmännischen Verkehr vereinbarter Gerichtsstand ist Dortmund.

Stand: Januar 2004